+ Wie genau ist der Ablauf?
Welle 1
Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Schriftsatz-Wellen wehrst Du Dich gegen die rechtswidrige Festsetzung bzw. Durchsetzung des Rundfunkbeitrags. Mit der ersten Welle forderst Du vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Festsetzungsbescheid ein. Sei entspannt, wenn es eine Weile dauert, bis Dir der Festsetzungsbescheid zugestellt wird. Wichtig ist, dass du schon an dieser Stelle deine Zahlungen an den Beitragsservice einstellst. Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides wird Widerspruch eingelegt durch das zweite Schreiben aus Welle eins. Sollte dein Widerspruch negativ beschieden werden, sendest du auch noch das Schreiben 3 der ersten Welle an den Beitragsservice.
Welle 2
In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den abschließenden Ablehnungsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen.
Welle 3
Sollte trotz des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht vollstreckt werden, warten in Welle 3 weitere Schreiben, mit denen die rechtswidrige Vollstreckung angegriffen wird. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll.
+ Was genau ist der rechtliche Hintergrund?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 8. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 745/17) festgestellt, dass für die Erhebung des Rundfunkbeitrags nur dann eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist, solange ein die Erhebung rechtfertigender Vorteil in Form einer authentischen, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhenden, vielfältigen Berichterstattung gegeben ist, die einen individuellen Vorteil bietet.
Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 als maßgeblichen Grund für die Rechtmäßigkeit des Beitrags ausführte, wird nicht mehr erfüllt. Der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil ist nicht mehr gegeben.
Die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zugrundeliegende Sachlage (seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag als erfüllt angesehen) ist daher nicht mehr gegeben und geändert. Das bedeutet das Aus für den Zwangs-Rundfunkbeitrag.
+ Ist der Beitragsblocker legal?
Ganz klar ja. Wir greifen lediglich fehlerhafte Verwaltungsverfahren auf juristische Art und Weise an. Das ist das gute Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin in der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Argumente basieren auf dem Grundgesetz und geltendem Recht.
+ Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt seinem Auftrag nach?
Genau das ist die zentrale Frage, die wir nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten massenhaft klären lassen.
+ Sind meine Daten sicher?
Ja, Deine Daten sind bei uns sicher. Sie werden gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen verwaltet und nicht an Dritte weitergeben. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier
+ Warum ist der Unternehmenssitz in den Niederlanden?
Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.
+ Ist es sicher, dass der Beitragsblocker wirkt?
Wie bei allen rechtlichen Fragen, gibt es keine letztendliche Gewissheit, bevor man nicht vor dem höchstmöglichen Gericht gewesen ist. Sämtliche Argumente und Schreiben wurden von Top-Juristen entwickelt und basieren vollständig auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Wir sind der festen Überzeugung, unsere Rechtsauffassung durchsetzen zu können.
+ Kann ich zu jeder Zeit starten?
Ja, Du kannst jederzeit bei uns starten und Dich von der Zwangspropaganda befreien, denn die Rundfunkbeiträge werden in jedem Quartal wieder neu fällig. Du benötigst dafür lediglich die Beitragsnummer vom Beitragsservice. Dabei ist es nicht relevant, ob Du bereits einen Festsetzungsbescheid hast, eine Androhung zur Vollstreckung oder bereits vollstreckt wurde. Du steigst in der Welle ein, in der Du Dich gerade befindest. Wir helfen Dir gerne.
+ Was kostet der Beitragsblocker?
Der Beitragsblocker kostet einmalig € 55,08. Dafür erhältst Du alle anwaltlich erarbeiteten Schreiben, um Dich in drei Schriftsatz-Wellen gegen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags wehren zu können. Weitere Kosten durch uns entstehen nicht.
+ Warum kostet der Beitragsblocker Geld?
Die von Top-Juristen entwickelten Schreiben und vor allen Dingen die juristisch abgesicherte Vorgehensweise haben in der Erstellung sehr viel Geld gekostet und müssen fortlaufend weiterentwickelt werden. Weiterhin unterstützen wir unsere Nutzer bei sämtlichen weiteren Schritten in den Wellen 2 und 3 mit unserem Support. Das ist nur möglich, wenn wir die erforderlichen Gelder von unseren Nutzern erhalten.
+ Kann der Beitragsblocker auch von Unternehmen genutzt werden?
Ja, das ist möglich. Die Argumente für Unternehmen sind identisch mit den Unternehmen für Privatnutzer.
+ Wie bezahle ich?
Bezahlt wird der Beitragsblocker mit Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Debitkarte, Onlineüberweisung oder Giropay. Wir wickeln die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Novalnet ab. Alternativ kann der Preis von 55,08 Euro unter Angabe der Email-Adresse auch direkt auf unser Giro-Konto überwiesen werden:
Name: Redcap BV
IBAN: NL96 INGB 0675 8406 51
BIC: INGBNL2A (ING)